1.1
Mit der Bestellung bzw. den Kauf von Fahrkarten erkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen
gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB an, wodurch diese Bestandteil des geschlossenen
Vertrages werden.
2.1
Der Umfang der Leistung für Tages- und Mehrtagesfahrten ergibt sich
ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
3.1
Die Bezahlung von Fahrkarten hat unter Beachtung des auf der Rechnung
angegebenen Zahlungsziels im Voraus zu
erfolgen.
4.1
Ein Rücktritt ist bei Tagesfahrten (jedoch nicht Nikolauszügen) grundsätzlich
bis zu einem Zeitpunkt von 14 Tagen vor Fahrtantritt ohne Angaben von Gründen
möglich.
4.2
Liegen die Voraussetzungen für einen Rücktritt vor, erstatten wir dem Kunden
den bereits entrichteten Rechnungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Fahrkarte.
5.1
Die Tagesfahrten sind regelmäßig mit nostalgischen oder besonderen Lokomotiven
und Waggons geplant. Diese sind in der Regel Unikate, die bei einem Defekt
nicht mehr adäquat ersetzt werden können. Sollte vor Fahrtantritt ein Defekt an
den Fahrzeugen auftreten, bemühen wir uns, für gleichwertigen oder zumindest
historischen Ersatz zu sorgen. Da wir alle Fahrzeuge nur anmieten, sind
wir für einen Defekt zu keiner Zeit verantwortlich zu machen.
5.2
Unsere Tagesfahrten werden im Fahrplan der Deutschen Bahn AG als Sonderverkehr geführt. Gegenüber Regelzügen der Bahn haben wir eine
sehr geringe Priorität, was dazu führen kann, dass wir bei Verspätungen in
einem Bahnhof oder auf einem Seitengleis warten und andere Züge passieren
lassen müssen. Können wir aus diesem Grund unserem ursprünglichen Fahrplan nicht
mehr folgen und verringert sich dadurch die geplante Aufenthaltszeit am
Zielort, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Fahrpreises.
Unser primäres Ziel ist die Fahrt mit nostalgischen oder besonderen Zügen und
nicht der Aufenthalt am Zielort. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das
Urteil vom AG München vom 21.09.2004 – Aktenzeichen 112 C 17525/04.
5.3
Da uns bei unseren Tagesfahrten seitens der Deutschen Bahn AG der endgültige
Fahrplan erst kurz vor Fahrtantritt mitgeteilt wird, sind vorab als
„vorläufiger Fahrplan“ mitgeteilte Fahrzeiten nicht verbindlich. Lediglich
bindend ist der (endgültige) Fahrplan, der wenige Tage vor der jeweiligen Fahrt
telefonisch abgefragt werden
kann. Wird unser Sonderzug von dem
Kunden verpasst, da von vorläufigen Fahrzeiten ausgegangen wurde, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder
Minderung des Fahrpreises.
5.4
Insbesondere bei einem Einsatz von Dampflokomotiven können an der Kleidung oder
sonstigem Eigentum des Kunden Schäden oder Verunreinigungen durch Ruß,
Funkenflug oder sonstige Immissionen entstehen, die sich bei derart
nostalgischen Lokomotiven nicht vermeiden lassen und für die wir eine
vertragliche Haftung ausschließen.
5.5
Bei Tagesfahrten erfolgt die Benutzung von unseren Sonderzügen auf eigene
Gefahr. Einige nostalgische Wagen verfügen über keine Türsicherung, sodass auch
während der Fahrt Türen geöffnet werden können. Ebenso sind nicht alle
Bahnsteige lang genug für unsere Sonderzüge. Daher sind alle Hinweise von
unserer Seite, die auf die Sicherheit des Kunden gerichtet sind, jederzeit
ernst zu nehmen und zu befolgen. Für Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit
und/oder eigenes Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, übernehmen wir keine vertragliche Haftung. Nicht
ausgeschlossen wird Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Personenschäden.
Ziffer 6 [Begriffsbestimmungen]:
6.1
Mit Tag ist der Kalendertag, mit Woche die Kalenderwoche gemeint.
6.2
Es gelten die allgemeinen Fristen der §§ 186 ff. BGB.
Gez. der Vorstand der H E G e V.
Weßeling, Gedanitz
Gerichtsstandort: Gelsenkirchen